FAQs


Hier erhältst du Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Was ist eine Genossenschaft 3.0 ?


Unternehmen Genossenschaft
Eine Genossenschaft ist ein Unternehmen, bei dem die solidarische Entwicklung seiner Mitglieder im Vordergrund steht. Was der Einzelne nicht zu leisten vermag - erreicht man gemeinsam mit der Solidargemeinschaft einer Genossenschaft.

Eine Genossenschaft 3.0 ist eine besondere Form der Genossenschaft. Mit der Genossenschaft 2.0 verpflichten wir uns zu Transparenz und gegenseitiger Fairness, laut Satzung - mit der Genossenschaft 3.0 sind Investoren, die nur investives Interesse haben, Teil der Solidargemeinschaft und dürfen nicht mehr als 25% der Mitglieder und des Aufsichtsrates ausmachen, laut dem aktuellen Genossenschaftsgesetz GnG. Es besteht keine Nachschusspflicht.

Mitglied der Genossenschaft FAIRKULTUR werde ich nur, durch Zustimmung zur Satzung und dem Zeichnen von mindestens 1 Genossenschaftsanteil von 100 EUR. Hier die Satzung als Download: www.fairkultur.de/doc/Satzung_Fairkultur_31.pdf


Demokratie in der Genossenschaft
In einer Genossenschaft hat jedes Mitglied das gleiche Stimmrecht von einer 1 Stimme in der Generalversammlung, egal wie viele Geschäftsanteile jemand gezeichnet hat. Die Generalversammlung entscheidet über die Entwicklung der Genossenschaft und alle geschäftlichen Vorgänge. Sie bestimmt den Bevollmächtigen der Generalversammlung oder den Aufsichtsrat, wenn die Genossenschaft mehr als 20 Mitglieder hat. Der Aufsichtsrat wiederum setzt einen Vorstand ein, der die Geschäfte zusammen mit dem Aufsichtsrat, laut Satzung, führt.
Mindestens einmal im Jahr findet eine Generalversammlung statt, auf der der Vorstand und Aufsichtsrat, für das vergangene Geschäftsjahr entlastet und das neue Geschäftsjahr beschlossen wird. Hier eine Grafik zur Mitbestimmung als Download: www.fairkultur.de/doc/FK-mitbestimm_2.pdf


Vergütungen
Jedes Genossenschaftsmitglied ist an den Gewinnen der Genossenschaft beteiligt, in Höhe seiner gezeichneten Geschäftsanteile. Die Rendite beträgt 1 - 3,5%, je nach Beschluss der Generalversammlung. Habe ich mehrere Anteile gezeichnet, erhalte ich eine höhere Vergütung. Die Rück-Vergütung wird jährlich ausgezahlt.


Vergütung Investoren
Investoren erhalten eine Mindest-Verzinsung von 0,5 Prozent pro Jahr, auf ihre Geschäftsanteile, laut FK-Satzung 2 Absatz 6 und § 21a Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes. Die Genossenschaft kann mit den Investoren einen höheren Zinssatz vereinbaren - siehe aktuelle Angebote auf der Website. Investoren erhalten vereinbarte Zinsen für ihr Investment und haben keinen weiteren Förderanspruch durch die Genossenschaft, laut GnG. Die Investoren sind eingeladen an den Entscheidungsprozessen der Genossenschaft teilzunehmen - laut Satzung haben investierende Mitglieder einen Stimmrechtsanteil von maximal 25% in den Genossenschaftsgremien, wie im Aufsichtsrat und der Generalversammlung - die Gremien stimmen auch über die Gewinnverteilung ab.


Absicherung der Investitionen
Absicherung durch den Erwerb von oder Erwerb von Rechten an (Kultur-) Immobilien und Grundstücken, Eigentumsrechte an bewerteten Kunstwerken des Kunst- und Kulturmarktes, Erwerb von Beteiligungsrechten an Kultur- und Kreativprojekten sowie (Kultur- und Kreativ-) Unternehmen, Lizenzen für Verwertungsrechte von Kunstwerken, Medien und Patenten.


Haftungsbegrenzung und Risiko
Die Genossenschaft haftet gegenüber Dritten ausschließlich mit den gezeichneten Geschäftsanteilen. Es besteht für die Mitglieder keine Nachschusspflicht, im Falle einer Insolvenz. Somit kann ein Genossenschaftsmitglied maximal seine eingezahlten Geschäftsanteile oder gewährte Darlehen verlieren.

Durch die regelmäßige Prüfung, der Geschäftsvorgänge einer Genossenschaft, durch den Prüfungsverband, sinkt das Risiko einer Insolvenz auf eine Wahrscheinlichkeit von weniger als 1 Prozent - der niedrigste Wert gegenüber allen anderen Unternehmensformen.


Beibehaltung des "Freischaffenden Status"
Alle Freischaffenden sei es Künstler, Kulturschaffende oder Ärzte, Architekten usw. behalten ihren Status als Freischaffenden bei. Da die Genossenschaft die einzige Unternehmensform ist, bei der keine Gesellschaftsbeteiligung entsteht. Lediglich eine Mitgliedschaft in einer Vereinigung, bei der das Wohl der Gemeinschaft im Vordergrund steht - und nicht die ausschließliche Absicht der Gewinnerzielung.

Mitgliedschaft und Genossenschaftsanteile


Wie kann ich Mitglied in der Genossenschaft FAIRKULTUR werden?
Durch die Zeichnung eines Genossenschaftsanteils von mindestens 100 EUR.
Der Zahlung des Eintrittsgeldes von einmalig 38 EUR.

Weitere monatliche Beiträge sind nicht zu leisten.
Nur wenn du Leistungen von FAIRKULTUR extra buchst, fallen meist monatliche Gebühren an.
Auf der Genossenschaftsplattform kannst du deine Daten verwalten und weitere Informationen zu FAIRKULTUR einsehen.


Wie kann ich noch Mitglied bei FAIRKULTUR werden?
Du kannst auch Mitglied werden in der Genossenschaft FAIRKULTUR - z.B. als Künstler.In oder Mitmacher.In mit geringem Einkommen. Hierfür zahlst du per Lastschrift eine Gebühr von 6 EUR im Monat und erhältst einen Genossenschaftsanteil inklusive Zahlung Eintrittsgeld, nach 23 Monaten.


Kann ich meinen Genossenschaftsanteil/e auch in monatlichen Raten zahlen?
Du kannst in 10 Monatsraten deine gezeichneten Genossenschaftsanteile bezahlen - per Lastschriftverfahren - somit werden z.B. bei dem Erwerb eines Genossenschaftsanteils von 100 EUR monatlich 10 EUR von deinem Konto abgebucht.


Kann ich zusätzliche Genossenschaftsanteile, über meinen Pflichtanteil hinaus, erwerben?
Ja, in diesem Falle zeichnest du weitere Geschäftsanteile auf der Website von FAIRKULTUR > Genossenschaft. Wichtig ist nur, dass alle bisher gezeichneten Geschäftsanteile vollständig eingezahlt wurden.


Wie kann ich mit meinem Projekt Mitglied bei FAIRKULTUR werden?
Willst du dein eigenes Projekt bei FAIRKULTUR betreiben, dann musst du mindestens 3 Genossenschaftsanteile je 100 EUR zeichnen also 300 EUR plus einmalig 38 EUR Eintrittsgeld. Diese 300 EUR werden als Projekt-Kapital deinem eigenen Vorhaben zugewiesen, um später dein Projekt zu finanzieren.

Als ProjektbetreiberIn zeichnest du sogenannte Pflichtanteile nach §2 Absatz 2 der Satzung. Die Höhe der Pflichtanteile entspricht der wirtschaftlichen Dimension deines Projektes. Die Höhe der Pflichtanteile wird mit dem Vorstand vereinbart.
Du musst nicht alle Pflichtanteile selber zeichnen, sondern diese können auch andere (weitere) Genossen, die dein Projekt gut finden (Lieblingsprojekt) und als Solidaranteil übernehmen, laut §2 Absatz 2a der Satzung.

Wenn du mit der Entwicklung deines Projektes bei Fairkultur beginnst, meldest du dich als ProjektbetreiberIn in der FAIRKULTUR-Community an. Die Mitgliedschaft kostet ab 9,80 EUR im Monat - damit erhältst du Zugang zu den Veranstaltungen und Internet-Angeboten von FAIRKULTUR für die Projektentwicklung.


Kündigung und Verkauf von Geschäftsanteilen
Was passiert mit meinen eG-Anteilen, wenn ich die Genossenschaft verlasse?

Die Kündigungsfrist beträgt 3 Jahre.
Andere Kündigungsfristen entstehen bei gezeichneten Solidaranteilen eines Projektes, diese können erst nach Laufzeitende eines Projektes gekündigt werden, laut §2 Absatz 2a der Satzung.
Deine eG-Anteile werden ausgezahlt als "Auseinandersetzungsguthaben", laut §7 der Satzung.

Kann ich ich auch einen Teil meiner Genossenschaftsanteile wieder kündigen?

Ja das geht, es ist hierbei die Kündigungsfrist, laut §7 der Satzung, zu beachten. Bei den zu kündigenden Anteilen sind die Laufzeiten der Pflichtanteile oder Solidaritätsanteile von Projekten, laut §2 Absatz 2 und 2a der Satzung, zu berücksichtigen.

Kann ich meine Geschäftsanteile verkaufen?

Ja, du kannst deine Anteile verkaufen. Der Käufer wird hierbei Mitglied der Genossenschaft. Der Vorstand muss dem zustimmen. Die Anzahl der Anteile werden beim Verkauf auf das neue Mitglied übertragen. Eine Kündigungsfrist entfällt in diesem Falle.
Gezeichnete Solidaritätsanteile - meines Lieblingsprojektes - sind Pflichtanteile, laut §2 Absatz 2a der Satzung, können nur mit Zustimmung des Vorstandes verkauft / übertragen werden - wende dich dazu rechtzeitig an den Vorstand.

Immer wieder gern gefragt: Was bedeutet die dreijährige Kündigungsfrist - muss ich so lange warten?

Nein, mit der Kündigung kann ich alle monatlichen Beiträge und Leistungen kündigen und inaktives Mitglied werden. Bei laufenden Projekten mit seinen Verträgen, sind die Laufzeiten für Pflicht und Solidaranteile zu berücksichtigen - entscheidend ist, wie lange das Projekt läuft. Du erhältst bis zum Fristende alle Einladungen, Mitteilungen und Berichte der Generalversammlung.
Nach Ablauf der Kündigungsfrist werden die Geschäftsanteilsanteile als Auseinandersetzungsguthaben ausgezahlt, laut §7 der Satzung.

Bei Fragen, wende dich bitte an den Vorstand.

Wie entwickel ich mein/unser Projekt in der Genossenschaft FK FAIRKULTUR eG?


Was ist meine/unsere Idee?
Welche Ziele werden verfolgt?
Was ist der Plan?
Wie sehen die ersten Ideen zur Umsetzung aus?

Zu einem Projekt gehören:
der/die Initiatoren
Kooperationspartner
Mitmacher - stellen Arbeitsleistungen und KnowHow zur Verfügung
Unterstützer stellen Genossenschaftsanteile für das Projekt zur Verfügung
Mindestens ein Vertreter als Rezipient oder ein künftiger Kunde meiner Zielgruppe/n


Aufbau eines Projektes
Bei FAIRKULTUR wird der Beginn eines Projektes mit dem Kreativkonzept Design-Thinking entwickelt.

In dem entstehenden Kreativprozess werden zentrale Fragen zum Projekt im Rahmen eines Design-Thinking-Workshops geklärt.

Es nehmen mindestens 2-3 ProjektteilnehmerInnen an dem Workshop teil.

Wenn die Idee, der Entwicklungsprozess und die daraus entstehenden Leistungen klar sind, wird eine organisatorische, wirtschaftliche und finanzielle Planung auf der Internet-Plattform von FAIRKULTUR gemacht, unter der Rubrik FK-PROJEKT-DESKTOP im Login-Bereich. Der Projekt-Planung muss die Genossenschaft FAIRKULTUR zustimmen, dieses geschieht in einer Rahmenvereinbarung auf der Internetplattform.

Die Finanzierung des Projektes findet im Zuge der Rahmenvereinbarung unter den PROJEKTDATEN statt:
Projektlaufzeit
Projektbeginn
Kostenstruktur
Finanzierungsbedarf
Marketingkonzept
Klärung rechtlicher Fragen
Wann und wie die Finanzierungsmittel wieder zurückfließen

In der Finanzierungsphase werden Genossenschaftsanteile für das Projekt von den Initiatoren eingeworben, um eine Basisfinanzierung sicher zu stellen. Ist die Finanzierungsphase erfolgreich verlaufen und alle rechtlichen Fragen zum Projekt sind geklärt und die Genossenschaft hat zugestimmt, stellt anschließend FAIRKULTUR, über Investoren-eG-Anteile, die Gesamtfinanzierung zur Verfügung. Damit kann die Phase der Umsetzung und eigentlichen Arbeit im Projekt beginnen.


Zusammenfassung in drei Entwicklungsschritten:
1. Kreativphase: Klärung der Projektfragen in einem Kreativprozess mit der Methode Design-Thinking als Workshop.

2. Planungsphase: Organisatorische, wirtschaftliche und finanzielle Planung auf der Internet-Plattform von FAIRKULTUR. Zustimmung zur Planung durch die Genossenschaft, im Zuge einer Rahmenvereinbarung.

3. Finanzierungsphase: Mit der Rahmenvereinbarung beginnt die Finanzierungsphase und damit auch das Einwerben projektbezogener eG-Anteile für die Basisfinanzierung des Projektes. Sind alle rechtlichen Fragen geklärt und die Genossenschaft FAIRKULTUR hat zugestimmt, kann die Umsetzung und eigentliche Arbeit im Projekt beginnen.

Werks- und Leistungsverzeichnisse


Das WVZ ist zusammen mit anderen Werksverzeichnissen ein öffentlicher Katalog, zur Präsentation künstlerischer und kultureller Leistungen, auf der Internet-Plattform von www.Fairkultur.de.

Es besteht, laut Feststellung und Beschluss der FK-Gremienkonferenz vom 9.8.2018, "Öffentliches Interesse" an den Verzeichnissen aus Kunst und Kultur. Damit erklärt die Genossenschaft FK Fairkultur eG die Verzeichnisse zum genossenschaftlichen und öffentlichen Kulturprojekt.

Jeder WVZ- und LVZ-BetreiberIn stellt seine Daten diesem FK-Kulturprojekt sowie die medialen Urheberrechte zur Präsentation seiner eigenen Leistungen, unentgeltlich der Genossenschaft zur Verfügung.

Verlässt das Mitglied die Genossenschaft, bleiben die Daten des WVZ und LVZ im Rahmen des Kulturprojektes der Genossenschaft erhalten. Datenschutzrechtlich unterstehen die Verzeichnis-Daten hier einer Regelung der DSGVO - Nicht-Löschung von Daten von "Öffentlichem Interesse".

Ein BetreiberIn von Werks- und Leistungsverzeichnissen muss Genossenschaftsmitglied sein.

Die Entwicklung von WVZ/LVZ besteht aus 3 Stufen.

1. Stufe
Erfassung aller einfachen, technischen Daten des Werkes, wie z.B. Breiten-, Höhen- und Tiefenangaben sowie Entstehung-Datum, Material und ein paar weitere Angaben.

2. Stufe
Zusatzangaben zur Entstehungsgeschichte des Werkes, private oder/und institutionelle.

3. Stufe
Kunst- oder Kulturwissenschaftliche Einordnung.

Da die Erfassung eines WVZ/LVZ vom Umfang des Werkes abhängt, ist die Erstellung eines Verzeichnisses unterschiedlich aufwändig.

Soll die Genossenschaft die Kosten übernehmen, sind entsprechende Kosten (laut projektierte Kostenplanung) durch die entsprechende Zeichnung von Pflichtanteilen in Höhe der Kosten zu zeichnen.

Wobei die Pflichtanteile nicht alleine vom WVZ-BetreiberIn zu leisten sind, sondern können über die Solidar-Anteile auch von anderen Unterstützern gezeichnet werden. Entscheidend ist, wie viele der 3 Stufen geplant sind. Eine stufenweise Entwicklung über einen längeren Zeitraum ist ebenfalls möglich.

Umfangreiche WVZ-Projekte sollten ab 50 Werke projektiert werden, damit ist eine wirtschaftliche, organisatorische und zeitliche Planung möglich.

Zur Rückführung von Kosten, die der Genossenschaft bei der Erstellung der Verzeichnisse entstehen, erfolgt durch Beteiligung an den Verkaufserlösen aus dem Verzeichnis. Dies gilt insbesondere für Werksverkäufe, Verwertungslizenzen, Publikationen und Weiteres. Diese werden gesondert bei der Projektierung vertraglich vereinbart.

Zum Betreiben eines Verzeichnis fällt folgender Tarif an:

WVZ/LVZ-Tarif 9,80 EUR monatlich (Alle Preise brutto mit 19% Mehrwertsteuer.)

Da aus den Werksverzeichnissen heraus auch verkauft werden kann, bzw. Angebote für den Kunstmarkt erstellt werden können - sind Pflichtanteile von mindestens 300 EUR Geschäftsanteile zu zeichnen - wenn das Gesamt-Verkaufsangebot die Summe von 1500 EUR übersteigt.

Weitere zu zeichnende Pflichtanteile können durch Einzahlung aus den Verkaufserlösen bei Fairkultur erhöht werden.

Es fällt eine Verkaufsbeteiligung der Genossenschaft vom Netto-Preis an.

Der InhaberIn des Verzeichnisses wickelt das Geschäft eigenständig ab. Das Betrifft die Abrechnung, Lieferung der bestellten Leistung und Gewährleistung.

Fairkultur kann hierfür einen Service zur Hilfestellung anbieten, z.B.: bei Verhandlungen, Orga. Transport oder weitere Angebote auf Anfrage.

Die Werksverzeichnisse werden zukünftig nach Vollständigkeit bewertetet sowie nach der Anzahl der durchlaufenen Stufen der Entwicklung.
Diese bewerteten professionellen Werksverzeichnisse werden von Fairkultur zusammengestellt und dem Kunstmarkt zukünftig gesondert angeboten und vermarktet.